Stand: 12/2020
1 Allgemeine Grundsätze der Geschäftsbedingungen
1.1 Geltungsbereich & Verwender
1.1.1 Die Fleetbid eine Marke der Car4Sports GmbH (nachfolgend Fleetbid genannt) bietet eine Plattform zum Wiederverkauf von Kaufgegenständen, mit deren Hilfe Fahrzeughersteller, Leasinggesellschaften, weitere Unternehmen der Automobilbranche sowie natürliche Personen, zu gewerblichen und sonstigen Zwecken ihre zum Verkauf stehenden Fahrzeuge/Zubehör auf der Plattform bewerben. Professionelle und geprüfte Fahrzeughändler können sich über diese Plattform, Informationen über die zum Verkauf angebotenen Kaufgegenstände einholen, Angebote für den Kauf eines Fahrzeugs abgeben und ggf. Kaufverträge mit der Fleetbid abschließen. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird die Nutzung der Plattform geregelt sowie das Zustandekommen bzw. die Abwicklung von Kaufverträgen, die zwischen der Fleetbid und dem Vertragspartner (im Folgenden auch „Benutzer“ genannt) geschlossen werden. Des Weiteren regeln sie die Lieferung von Kaufgegenständen durch, oder im Auftrag von der Fleetbid, an den Vertragspartner. Der Geltungsbereich erstreckt sich über sämtliche zwischen der Fleetbid und dem Vertragspartner geschlossenen Verträge, sowie für alle im Zusammenhang mit solchen Verträgen stehenden Willenserklärungen, rechtsgeschäftlichen oder Rechtsgeschäfts ähnlichen Handlungen des Vertragspartners. Sollte die Fleetbid Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen, zu denen sie berechtigt ist, so wird in diesem Fall der Benutzer per Bekanntmachung darüber informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern ihnen der Benutzer nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntmachung widersprochen hat.
1.1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, im Bezug auf diese Vereinbarungen wird widersprochen; sie werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie von der Fleetbid nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dem Verzicht auf eigene allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen stimmt der Vertragspartner zu, auch wenn diese beinhalten, ausschließlich gültig zu sein und auch, wenn gegen solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kein Widerspruch von der Fleetbid eingelegt wurde. Eine bedingungslose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Benutzer gilt, sobald die Registrierung auf der Plattform und jeder Zugriff oder jede Nutzung der Plattform, darin eingeschlossen die Abgabe eines Gebots in Bezug auf einen Kaufgegenstand erfolgt ist Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Übereinkunft zwischen der Fleetbid und dem Benutzer über den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle früheren Vertretungen, Verhandlungen, Übereinkünfte, Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen, schriftlich oder mündlich, über den Vertragsgegenstand.
2 Registrierung auf der Plattform & Nutzung
2.1 Die Registrierung
2.1.1 Entschließt sich ein Benutzer für die Nutzung dieser Plattform, setzt dies eine Registrierung bei der Fleetbid und die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Die Registrierung kostet einmalig 49,90- € netto. Voraussetzung für die Einrichtung eines Benutzerkontos ist, dass es sich bei dem Nutzer um einen zertifizierten Automobilverwerter, den Betreiber einer Kfz-Werkstatt oder eines Autohauses, einen sonstigen Gewerbetreibenden des Kfz-Handwerks oder um einen Partner von der Fleetbid handelt. Die Plattform darf ausschließlich nur von diesen Geschäftsparteien verwendet werden. Eine Nutzung der Plattform durch Endverbraucher ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung kommt zwischen der Fleetbid und dem „Benutzer“ ein Vertrag über die Nutzung der Web-Plattform zustande. Um die Berechtigung für den Zugriff und die Nutzung der Plattform zu erhalten, muss der Käufer eine Registrierungsbestätigung beantragen, die ein sachgemäßes Einverständnis mit den auf der Plattform beschriebenen Registrierungsbedingungen, ein vollständiges Ausfüllen des Registrierungsformulars und den Versand aller notwendigen Dokumente voraussetzt. Zusätzlich muss den allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung auf der Website von der Fleetbid erhobenen Daten, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sollten nach erfolgter Registrierung, Änderungen der erhobenen Daten vorgenommen werden, hat er die Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – sofern dies nicht möglich ist – der Fleetbid unverzüglich die Änderungen mitzuteilen. Bei der Registrierung wählt der Benutzer einen Benutzernamen und ein Passwort. Der Benutzername darf nicht die Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte. Das Passwort muss geheim gehalten werden. Der Benutzer haftet im Falle von Missbrauch des Benutzernames und des Passworts. Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar. Der Benutzer erklärt und sichert zu, die notwendigen Befugnisse zur gesetzlichen Verpflichtung zu besitzen. Zu Nachweiszwecken verpflichtet sich der Benutzer, eine Kopie seines Gewerbescheins und sofern es sich bei dem Nutzer um ein in das Handelsregister eingetragenes Unternehmen handelt, einen aktuellen Handelsregisterauszug einzureichen. Die Fleetbid kann den Abschluss eines Nutzungsvertrages von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig machen. Die Fleetbid behält sich jederzeit (vor oder nach einer Bestätigung der Registrierung durch den Benutzer) das Recht vor, die Genauigkeit der im Registrierungsformular enthaltenen Informationen und/oder die Gültigkeit der durch den Käufer übertragenen Dokumente zu prüfen. Ergibt eine solche Prüfung eine Ungenauigkeit der Informationen und/oder eine Ungültigkeit der Dokumentation, behält sich die Fleetbid, unbeschadet weiterer, sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte und Rechtsmittel das Recht vor, den Antrag auf Registrierung durch den Käufer abzulehnen. Die Fleetbid informiert den Benutzer über eine solche Ablehnung nach eigenem Ermessen und/oder den Zugriff des Benutzers oder seiner Drittnutzer auf der Plattform auszusetzen, oder dauerhaft zu sperren. Wird einer Registrierung auf der Plattform durch die Fleetbid zugestimmt, legt die Fleetbid für den Benutzer ein Nutzerkonto an, auf das der Benutzer mit Hilfe seines Händler- Login und seinem Passwort (im Folgenden „Zugangsdaten“ genannt) zugreifen kann. Der Benutzer hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Er darf die Zugangsdaten
2.2 Die Nutzung der Plattform
2.2.1 Die Nutzung und/oder Vervielfältigung des Webauftritts „Layout“ der Fleetbid auf anderen Websites, kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fleetbid erfolgen. Die auf der Internetplattform der Fleetbid abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechtsinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Auf der Internetplattform sowie anderen Websites der Fleetbid können sich Links zu anderen Seiten im Internet befinden. Im Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der Seiten auf die verlinkt wird, hat die Fleetbid keinen Einfluss. Die Fleetbid übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen und distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten solcher Seiten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Routinen in Verbindung mit der Nutzung der Website der Fleetbid zu verwenden, die das Funktionieren der Internetplattform stören können. Der Benutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur zur Folge haben können. Der Benutzer räumt der Fleetbid ein unwiderrufliches, einfaches, räumlich unbeschränktes Recht ein, alle von ihm eingestellten Daten, insbesondere Fotos und Texte zu verwenden, öffentlich zugänglich zu machen und bearbeiten zu dürfen.
2.3 Sperrung & Kündigung eines Benutzerkontos/ Accounts
2.3.1 Die Fleetbid ist dazu berechtigt, jeden Account für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum aus irgendeinem Grund zu sperren. Sobald ein Benutzerkonto gesperrt worden ist, darf dieser Benutzer die Websites der Fleetbid nicht mehr nutzen. Einen Grund zur Sperrung oder Kündigung muss die Fleetbid nicht mitteilen. Erleidet bzw. entstehen dem Käufer Verluste, die sich aus einem vorübergehend unterbundenen oder verweigerten Zugriff ergeben, oder damit in Verbindung stehen, übernimmt die Fleetbid dafür keine Haftung. Entscheidet sich der Benutzer für die Kündigung des Nutzungsvertrags, kann er die Kündigungserklärung jederzeit ohne Einhaltung von Fristen, ausschließlich schriftlich der Fleetbid mitteilen.
2.4 Sicherheit & Zugangsdaten
2.4.1 Besteht Anlass zur Vermutung, dass eine Verletzung der Geheimhaltung, der Verdacht auf einen Missbrauch der Plattform vorliegt und/oder die Sicherheit der Zugangsdaten gefährdet ist, kann die Fleetbid ohne vorherige Mitteilung, den Zugriff auf die Plattform nach eigenem Ermessen zu unterbinden, wobei dadurch kein Anspruch auf Schadensersatzleistungen entsteht. Stellt der Benutzer fest oder vermutet, dass seine Zugangsdaten abhandengekommen sind bzw. hegt den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies der Fleetbid unverzüglich per E-Mail mitzuteilen. Der Käufer trägt für den Zeitraum von einem Geschäftstag, nach einer solchen Mitteilung die volle und bedingungslose Verantwortung für jede Nutzung der Plattform und auf die abgegebenen Gebote, einschließlich aller nachteiligen Folgen, die mittelbar oder unmittelbar daraus hervorgehen. Die Fleetbid behält sich das Recht vor, einem Zugangsdaten nutzenden Benutzer den Zugriff zu verweigern, sofern bereits eine Sitzung auf einem fremden Computer mit den gleichen Zugangsdaten des Benutzers geöffnet ist. Der Käufer nimmt dies zur Kenntnis.
3 Die Auktionen, Angebotsphase, Gebote und der Vertragsschluss
3.1 Grundsätze für die Auktionen
3.1.1 Manipulationen der Auktionsverläufe, durch Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Benutzerkontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten Benutzers sind verboten. Insbesondere ist es dem Verkäufer während der Angebotsdauer untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben. Es ist verboten, Sachen anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen Sachen weder beschrieben noch angeboten werden, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber-und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen.
3.2 Auktion und Angebotsphase
3.2.1 Die Fleetbid stellt in regelmäßigen Abständen von Verkäufern, ihre zum Verkauf stehenden Kaufgegenstände in die Plattform ein und bietet somit die Möglichkeit diese Kaufgegenstände zu bewerben. Beginn und Ende sowie der Verlauf der Auktion werden von der Fleetbid festgelegt. Die Fleetbid behält sich das Recht vor, geplante Auktionen ausfallen zu lassen oder zu ändern. In Ausnahmefällen ist die Fleetbid berechtigt, Auktionen ohne weitere Begründung zu annullieren, ohne dass hieraus ein rechtlicher Anspruch der Benutzer erhoben werden kann. Die Annullierung einer Auktion, kann sowohl vor als auch während der Auktion erfolgen. Die wesentlichen Merkmale wie, die Marke und das Model des angebotenen Kaufgegenstands, die Typenbezeichnung, der Kilometerstand und alle weiteren Eigenschaften, die für die Bestimmung des Wertes eines Kraftfahrzeugs und/oder Zubehörs ausschlaggeben sind, werden auf den Angebotsseiten angegeben. Außerdem werden in der Regel Fotos und eine Zustandsbeschreibung des jeweiligen Kaufgegenstands zum Abruf bereitgestellt. Um bestmögliche Verkaufswerte zu erzielen, empfiehlt die Fleetbid darüber hinaus, für jeden Kaufgegenstand eine Zustandsbeschreibung eines unabhängigen Sachverständigen durch den Anbieter in Auftrag zu geben. Die Fleetbid übernimmt für die vom Anbieter bzw. Verkäufer gemachten Angaben keine Gewähr.
3.3 Ablauf und Gebote
3.3.1 Jeder registrierte Benutzer der Plattform hat die Möglichkeit, ein verbindliches Gebot (Kaufpreis ohne Steuern und Gebühren) für den Kauf eines bestimmten Kaufgegenstands der Fleetbid abzugeben, zu welchem dieser Benutzer bereit ist, den Kaufgegenstand von der Fleetbid zu kaufen. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jeder Verkauf eines Kaufgegenstands durch die Fleetbid an einen Benutzer/Käufer von der Zustimmung des Verkäufers, seinen Kaufgegenstand der Fleetbid zu verkaufen abhängt und dass die Übermittlung des besten Höchstgebots dem Käufer nicht die Möglichkeit zum Kauf des Kaufgegenstands zusichert. Das Einstellen eines Kaufgegenstands auf die Plattform stellt noch kein Angebot von der Fleetbid auf den Abschluss eines Kaufvertrages, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch die Nutzer dar. Die Fleetbid gibt bei jedem Kaufgegenstand ein Mindestgebot und einen im System hinterlegten Mindesterhöhungsbetrag ein, um den ein neues Gebot, ein bereits abgegebenes Gebot mindestens übersteigen muss, um akzeptiert zu werden. Darüber hinaus, legt die Fleetbid für jedes Angebot den Beginn und die Dauer einer Auktion fest. Die Hotbid-Phase ist ein vorgegebener Zeitraum, in dem Käufer Gebote für den angebotenen Kaufgegenstand abgeben können und der mit jedem abgegebenen Gebot, neu zu laufen beginnt. Wird während einer Hotbid-Phase kein weiteres Gebot abgegeben, endet die Angebotsphase mit Ablauf des festgelegten Angebotszeitraums. Nach Ende der Angebotsphase können keine Gebote mehr abgegeben werden. Der Benutzer kann während der Angebotsphase ein Gebot abgeben, indem er einen Geldbetrag auf der Plattform für den angebotenen Kaufgegenstand eingibt. Das Gebot eines Nutzers stellt ein Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages, über den jeweils angebotenen Kaufgegenstand mit der Fleetbid, unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Der Benutzer kann sein bereits abgegebenes Gebot durch die Nutzung eines speziellen „Erhöhen“- Buttons oder durch die Eingabe eines höheren Geldbetrages erhöhen. Im Falle der Nutzung des „Erhöhen“-Buttons wird das Gebot um den zuvor von der Fleetbid festgelegten und angezeigten Mindesterhöhungsbetrag, erhöht. Erhöht der Nutzer während der Angebotsphase sein Gebot, ersetzt sein höheres Gebot jeweils das zuvor von ihm abgegebene Gebot. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Gebot von der Beurteilung ausgeschlossen werden kann, sofern die Fleetbid es für angemessen erachtet, dass das Gebot unrichtig ist (darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf einen unnatürlich hohen Preis). Für entstandene oder erlittene Verluste des Käufers, die sich aus einem solchen Ausschluss ergeben oder in Verbindung stehen, haftet die Fleetbid nicht. Weder die Fleetbid noch der Verkäufer, haften für durch den Käufer erlittene oder ihm entstandene Verluste, die sich aus einer jederzeit möglichen Entscheidung des Verkäufers oder der Fleetbid für eine Stornierung oder andersartige Beendigung der Auktion ergeben, oder in Verbindung mit ihr stehen. Der durch ein Gebot des Benutzers abgegebene Kaufpreis, versteht sich jeweils ohne Steuern (Netto) und ohne Gebühren, wie Handlings Feen etc. Der Käufer wird über die anfallenden Auktionsgebühren durch die Preislisten auf Plattform oder auf der Homepage informiert. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die
3.4 Gebote, Regeln für Benutzer/Bieter und Bindungsfrist
3.4.1 Der Benutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jedes über die Plattform abgegebene Gebot ein verbindliches Gebot darstellt, dass ab Auktionsende bis zum Ablauf eines Zeitraums von zehn Werktagen, durch den Käufer nicht zurückgezogen werden kann. Sofern der Käufer mehr als ein Gebot für den gleichen Kaufgegenstand abgibt, wird nur das höchste Gebot von der Fleetbid berücksichtigt. In der Regel erhält den Zuschlag der Benutzer, der am Ende der Angebotsphase das höchste Gebot abgegeben hat. Die Fleetbid kann sich jedoch auch für ein anderes Angebot entscheiden oder ganz vom Vertragsschluss absehen. Der Benutzer ist unabhängig davon, ob ein anderer Benutzer ein höheres Gebot abgegeben hat, für die Dauer von zehn Arbeitstagen, nach Ende der Angebotsphase, an sein höchstes abgegebenes Gebot gebunden. Im Rahmen der Angebotsfrist, gibt der Bieter durch Eingabe eines Betrags, ein Gebot ab. Die Angebotsfrist kann ggf. auch Nachverhandlungen beinhalten. Geben zwei Bieter das gleiche Gebot ab, gilt das zuerst abgegebene Gebot als Höchstgebot. Der Bieter ist (mit den nachfolgend beschriebenen Ausnahmen) solange an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot eines anderen erlischt. Wird der Bieter nicht überboten oder kommt ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden, aus von der Fleetbid nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande (etwa durch Anfechtung oder Zahlungsverweigerung des Höchstbietenden), oder ist der Mindestpreis nicht erreicht, so behält das Gebot sofern nicht durch gesonderte Regeln anders vereinbart, bis zum Ablauf von 10 Werktagen nach Ende der Online-Auktion, seine Gültigkeit. Bereits durch den Bieter abgegebene Gebote können nicht verringert oder annulliert werden. Alle abgegebenen Gebote werden von der Fleetbid registriert und gespeichert. Wenn Zweifelsfragen zu Geboten entstehen, werden diese für die Vertragsparteien bindend durch die Fleetbid entschieden. Sollten Kaufgegenstände nicht online verkauft werden, führt die Fleetbid ggf. Nachverhandlungen an die Höchstbietenden durch.
3.5 Der Bietagent und die Nutzung
3.5.1 Durch die Nutzung des elektronischen Bietagenten, hat der Benutzer die Möglichkeit, die Abgabe von Geboten zu automatisieren. Hierzu kann er sein Höchstgebot vorab in den elektronischen Bietagenten eingeben. Der Bietagent überbietet dann während der Angebotsphase, bis zum eingegebenen Höchstbetrag automatisch andere elektronisch abgegebene Gebote, um den vorgegebenen Mindesterhöhungsbetrag. Die durch den Bietagenten für den Benutzer abgegebenen Gebote stellen verbindliche Willenserklärungen des Nutzers dar, für die die Regelungen gemäß Ziffer 3.3 & 3.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Die Fleetbid haftet nicht bei etwaigen Funktionsstörungen des Bietagenten.
3.6 Einstellen von Kaufgegenständen, Zubehör, Gutachten, Beschreibungen
3.6.1 Sofern die Fleetbid Verkäufer ist, werden die Kaufgegenstände und/oder das Zubehör auf der Basis einer, durch einen beauftragten Dienstleister erstellten Beschreibung angeboten, ohne dass die Fleetbid sie selbst einer zweiten Begutachtung unterzieht. Der Verkäufer hat sein Angebot in die entsprechenden Kategorien einzustellen und muss dieses mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert des angebotenen Kaufgegenstands mindern, wahrheitsgemäß und dem tatsächlichen Zustand entsprechend angeben. Des Weiteren muss er die Benutzer über das Eigentum an der angebotenen Sache, seine Verfügungsbefugnis und die Einzelheiten der Zahlung und Abholung vollständig informieren. Der Verkäufer ist darüber hinaus verpflichtet anzugeben, ob es irgendwelche Forderungen in Bezug auf die Sache gibt. Die Beschreibungen sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte anderer verletzen und müssen sich ausschließlich auf das Angebot beziehen (Originalbilder). Des Weiteren dürfen die Beschreibungen, Zeichnungen und Bilder, keine Werbung für andere, als den angebotenen Kaufgegenstand enthalten, insbesondere nicht durch Links auf die eigene Homepage, Angabe von Telefonnummern, etc.
3.7 Gutachten bzw. Beschreibung Differenzen
3.7.1 Bei den auf der Plattform angebotenen Kaufgegenständen handelt es sich um Gebrauchtfahrzeuge. Sind die vom Verkäufer beschriebenen Mängel der angebotenen Kaufgegenstände und/oder des Zubehörs aus der Sicht des Käufers erheblicher als angegeben, so kann der Verkäufer oder die Fleetbid einen Gutachter einschalten, dessen Entscheidung für die Vertragspartner Bindungswirkung hat. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten dessen, der eine festgestellte oder nicht festgestellte Abweichung zu vertreten hat; liegt also keine oder nur eine unerhebliche Abweichung vor, so gehen die anfallenden Kosten zu Lasten des Käufers. Fehlbeschreibungen, aufgrund derer der Kaufgegenstand einem um bis zu 300,- € zzgl. MwSt. geminderten Wert hat, gelten als unerheblich und werden nicht berücksichtigt. Zusätzlich gilt Ziff. 4.2.1, 4.3.1,5.1.1. Bitte beachten Sie unsere Reklamationsrichtlinien.
3.8 Einstellen von Kaufgegenständen
3.8.1 Mit dem Einstellen von einem oder mehrerer Kaufgegenstände auf den Websites der Fleetbid, erklärt der Verkäufer vorweg seine verbindliche Annahme des Höchstgebots des Bieters bei Ablauf der Angebotszeit, sofern ein dem Mindestpreis entsprechendes Gebot abgegeben wurde. Der Verkäufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, seine angebotenen Kaufgegenstände bei Ausbleiben höherer Gebote, an den Bieter zu veräußern.
3.9 Zustandekommen des Kaufvertrags, Rechnung
3.9.1 Sofern ein Gebot des Käufers als Höchstgebot gilt und die Fleetbid die Kaufgegenstände vom Käufer dieser Grundlage erwerben kann und sich die Fleetbid entscheidet, ein solches Gebot anzunehmen, verkauft die Fleetbid die betroffenen Kaufgegenstände an den Käufer/Benutzer. Mit Ende der Online-Auktion wird, sofern der Mindestpreis erreicht ist, zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag geschlossen. Die Fleetbid versendet beim Kauf eines Kaufgegenstands und/oder Zubehörs, die Kaufverträge an Käufer und Verkäufer. Der von der Fleetbid versandte Vertrag muss auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft werden. Bei Kaufgegenständen ohne Zahlungshandling durch die Fleetbid und mit Ende der Online-Auktion, wird sofern der Mindestpreis erreicht ist, zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag geschlossen, dessen Rechte und Pflichten sich insbesondere dieser Geschäftsbedingungen richtet.
4 Abholung und Transport, Untersuchungsrecht
4.1 Standorte
4.1.1 Die erworbenen Kaufgegenstände, sind sofern nicht anders vereinbart, auf Kosten des Käufers an dem vom Verkäufer angegebenen Standort (siehe Verkaufsrechnung/Abholvollmacht /Website) abzuholen. Die Standortadresse wird durch die Fleetbid und/oder dem Verkäufer mitgeteilt.
4.2. Transport und Gefahrenübergang
4.2.1 Auf Wunsch des Verkäufers und/oder Käufers ist die Fleetbid berechtigt, den Transport des Kaufgegenstands im Auftrag zu übernehmen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung des Kaufgegenstands, geht mit Übermittlung der Kaufgegenstandunterlagen und/ oder mit Übergabe des Kaufgegenstands, an den Spediteur über. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zu dem vereinbarten Liefertermin abzunehmen. Wird dieser Termin überschritten, tritt ohne weiteres Abnahmeverlangen, Annahmeverzug ein. Die angegebenen/hinterlegten Transportpreise auf der Plattform, sind unverbindliche Richtpreise. Die tatsächlichen Transportgebühren sind von diversen Kriterien abhängig, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf den physischen Standort und den Typ des Kaufgegenstands. Alle auf der Plattform angegebenen Preise, verstehen sich ausschließlich anwendbarer Steuern. Die Fleetbid erteilt Speditionsaufträge erst nach Erhalt des gesamten Kaufpreises. Die von, oder im Auftrag der Fleetbid genannten Lieferfristen-und Termine sind Richtwerte und nicht wesentlicher Bestandteil. Die Fleetbid haftet nicht für entstehenden Lieferverzug und/oder dessen folgen, es sei denn, sie hat arglistig oder vorsätzlich gehandelt. Der Lieferverzug eines Kaufgegenstands entbindet den Käufer nicht von der Pflicht der Annahme der Lieferung. Sobald der verkaufte Kaufgegenstand vor Gefahrenübergang an den Käufer beschädigt oder zerstört wird, ist der Verkäufer und/oder die Fleetbid berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer und/oder die Fleetbid dem Käufer umgehend die Beschädigung oder den Untergang anzeigt und dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstattet. Weitergehende, wechselseitige Ansprüche bestehen nach dem Rücktritt und der Rückzahlung des Kaufpreises nicht mehr. Gleiches gilt, wenn der verkaufte Kaufgegenstand nach Gefahrenübergang an den Käufer, aber vor Übergabe an den Käufer wegen eines vom Verkäufer und/oder der Fleetbid zu vertretenden Umstandes, beschädigt oder zerstört wurde.
4.3 Abholfristen und pauschalisierter Schadensersatz
4.3.1 Die Abholung der Kaufgegenstände muss innerhalb von 5 Werktagen, nach Erhalt der „Abholvollmacht“, beim angegebenen Standort durch den Käufer erfolgen. Sofern nicht anders verhandelt, erfolgt die Freigabeerklärung in der Regel unmittelbar nach Eingang der Bezahlung des Kaufpreises. Bei Kaufgegenständen ohne Zahlungshandling durch die Fleetbid, erfolgt die Abholung durch den Käufer innerhalb von 5 Werktagen, nach Erhalt der von der Fleetbid versendeten Kaufverträge. Sollten diese Bedingungen nicht beachtet werden, behält sich die Fleetbid das Recht vor, aufgrund des Verzugs (siehe Zahlungsfristen lt. Vertrag sowie Fälligkeitsdatum lt. Rechnung), den Kauf zu annullieren und den Kaufgegenstand anderweitig zu vermarkten. Dem Käufer werden nach vorheriger Mahnung unter Hinweis auf den pauschalierten Schadensersatz, die Auktionsgebühren und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 250,– zzgl. MwSt., ggf. der Mindererlös aus nachfolgendem Verkauf, sowie ggf. Standkosten beim Standorthändler in Rechnung gestellt. Dem Käufer wird gestattet nachzuweisen, dass der Fleetbid kein Schaden, oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
5 Gewährleistungsansprüche, Ausschluss
5.1 Grundsatz und Untersuchung
5.1.1 Alle auf den Plattformen angebotenen Kaufgegenstände sind, sofern nicht anders angegeben, Gebrauchtfahrzeuge, welche an gewerbliche Käufer verkauft werden. Soweit der jeweilige Anbieter im Einzelfall nichts Abweichendes angibt, werden die auf der Plattform zum Kauf angebotenen Kaufgegenstände unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung und Gewährleistung verkauft. Bevor der Käufer den Kaufgegenstand entgegennimmt, verpflichtet er sich, diesen gründlich zu untersuchen, und die Beschreibung im Rahmen der Auktion zu kontrollieren/abzugleichen. Erkennbare, wertmindernde Mängel, sind unverzüglich vor Ort und innerhalb von 24 Stunden gegenüber dem Verkäufer und der Fleetbid zu melden. Die Meldung gegenüber der Fleetbid hat vorab telefonisch unter +49(0)89/9042272 – 80 oder per E-Mail an info@fleetbid.de und nachfolgend unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Der Kaufgegenstand bleibt am Standort. Sollte der Kaufgegenstand Abweichungen von der Beschreibung aufweisen, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung vor Abholung nicht erkennbar waren, so sind solche Mängel gegenüber der Fleetbid binnen 5 Werktagen durch Vorlage eines TÜV- oder DEKRA-Gutachtens zu belegen. Das Gutachten hat Angaben darüber zu enthalten, ob der versteckte Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Erstattet werden kann nur der Fahrzeugminderwert laut Gutachten abzüglich eines Betrags in Höhe von € 300,- € zzgl. MwSt. Wird der Kaufgegenstand auf „eigene Achse“ abgeholt und mehr als 50 km gefahren, werden keine Ansprüche berücksichtigt. Die Kaufgegenstandsbeschreibung sowie alle Bewertungen durch einen Gutachter oder Drittanbieter, werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie stellen zu keinem Zeitpunkt (Garantien) dar.
5.2 Minderung
5.2.1 Der Käufer ist nicht zur Minderung berechtigt.
6 Weitere Rechte und Pflichten
6.1 Eigentums- und Gefahrenübergang
6.1.1 Die „Abholvollmacht/Freigabeerklärung“ für alle durch die Fleetbid verkauften Kaufgegenstände, wird die Fleetbid dem Käufer unmittelbar nach Eingang der Zahlung des Kaufpreises zukommen lassen. Beide Parteien „der Käufer und die Fleetbid“ sind sich darüber einig, dass das Eigentum an dem jeweils verkauften Kaufgegenstand auf den Käufer übergehen soll. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass die Fleetbid mit der vorstehend angesprochenen Freigabeerklärung den Anspruch auf Herausgabe des Kaufgegenstands gegen den jeweiligen Verwahrer an den Käufer abtritt. Der Käufer nimmt diese Abtretung an. Mit der durch Erhalt der Freigabeerklärung durchgeführten Übergabe des Kaufgegenstands, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs des Kaufgegenstandes auf den Käufer oder dessen Vertreter über. Sofern der Fleetbid durch die zufällige Verschlechterung und/oder den zufälligen Untergang des Kaufgegenstandes Leistungsansprüche gegen eine Versicherung entstehen sollten, werden diesen an den Käufer abgetreten. Der Käufer nimmt für diesen Fall die Abtretung an. Sofern die Fleetbid nicht Verkäufer des Kaufgegenstandes ist, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache, mit der tatsächlichen Übergabe der Sache an den Käufer oder dessen Vertreter über.
6.2 Abmeldeprozess und Entfernung von Folien
6.2.1 Die Abmeldung des Kaufgegenstands hat innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss der Abholung und/oder Anlieferung zu erfolgen. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand auf seine eigenen Kosten und fristgerecht abzumelden. Sollten Kaufgegenstände Beschriftungen aufweisen, wie z.B. Folien, Werbung, Firmenlogos etc., sind diese ebenfalls innerhalb der genannten Frist, auf eigene Kosten zu entfernen. Verlangt der Verkäufer hierüber einen entsprechenden Nachweis, ist der Käufer binnen 48 Stunden nach Aufforderung dazu verpflichtet, diesen zu erbringen.
6.3 Verkäufer-Pflichten
6.3.1 Die Angaben bezüglich Ausstattungen, der zu verkaufenden Kaufgegenstände sowie die Zustandsbeschreibungen, wurden vom Verkäufer bzw. den von ihm beauftragten Gutachtern, nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und in die Beschreibungen aufgenommen.
6.4 Verkäufer-Rechte
6.4.1 Sollte der Käufer über seine Kreditwürdigkeit unrichtige/falsche Angaben gemacht, seine Zahlungen eingestellt haben, oder wurde über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wird der verkaufte Kaufgegenstand vor dem Gefahrübergang an den Käufer, ohne Verschulden des Verkäufers beschädigt oder geht er unter, ist der Verkäufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Verkäufer muss dem Käufer unverzüglich die Beschädigung oder den Untergang anzeigen und dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nach dem Rücktritt und der Rückzahlung des Kaufpreises nicht.
7 Die Kosten: Kaufpreis, Gebühren, Bezahlung
7.1 Kaufpreis und Besteuerung
7.1.1 Inland: Käufer aus der Bundesrepublik Deutschland Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen: Gebotspreis zuzüglich… • Auktionsgebühren, • länderspezifischen Gebühren und • sämtlicher anwendbarer Steuern Die Rechnung wird bei deutschen Käufern ordnungsgemäß, mit dem Netto-Kaufpreis und der offen ausgewiesenen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, vom Verkäufer ausgestellt. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn es sich um einen Verkauf handelt, der der Differenzbesteuerung nach §25a Umsatzsteuergesetz unterliegt.
7.1.2 Ausland: Käufer aus anderen EU-Staaten Jeder Käufer aus einem anderem EU-Staat, ist vor Angebotsabgabe auf umsatzsteuerrechtlich regelbesteuerte Sachen verpflichtet, die ihm erteilte gültige internationale Umsatzsteueridentifikationsnummer dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Die Fleetbid ist verpflichtet, vom Käufer die folgenden aufgeführten Dokumente als Nachweis für die unverzügliche Verbringung in einen anderen EU-Staat, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einzufordern. Jeder Käufer ist dazu verpflichtet, vor dem Erhalt der Freigabeerklärung zur Abholung des ersteigerten Kaufgegenstands, die per Mail erhaltene Exportdeklaration vollständig ausgefüllt an die Fleetbid zu senden, sowie den auf der Rechnung (Netto-Kaufgegenstandswert, Gebühren und VAT-Sicherheit i. H. v. 19%) angegebenen Gesamtbetrag an die Fleetbid zu überweisen. Nach Eingang der Unterlagen, erhält der Käufer eine Freigabeerklärung für den ersteigerten Kaufgegenstand. Sobald der Kaufgegenstand in einen anderen EU-Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbracht wurde, sind folgende Unterlagen an die Fleetbid zu senden: • Bei Selbstabholung, die Kopie der Zulassungspapiere für den Kaufgegenstand im entsprechenden Empfängerland des Käufers oder CMR-Dokumente, sowie die Personalausweiskopie, der zur Abholung beauftragten Person. • Bei Abholung durch eine Spedition, die CMR-Dokumente oder der Frachtbrief. Die Fleetbid wird nach Erhalt und Prüfung der Dokumente auf Vollständigkeit und Korrektheit, die VAT-Sicherheit i. H. v. 19%, die beim Erwerb mit auf der Rechnung aufgeführt ist, umgehend zurückerstatten. Erfolgt für den Export in das entsprechende Empfängerland innerhalb von 3 Monaten kein ausreichender Nachweis durch den Käufer, muss die Fleetbid davon ausgehen, dass der Kaufgegenstand nicht ins EU-Ausland verbracht worden ist und wird anstelle der innergemeinschaftlichen Lieferung eine Rechnung incl. VAT erstellen und die VAT an das deutsche Finanzamt abführen.
7.2 Die Bezahlung
7.2.1 Die Faktura aller, durch die Fleetbid, Schwanthalerstrasse 73, 80336 München verkauften Kaufgegenstände, erfolgt brutto. Der Kaufpreis ist vor jeder Abholung, in voller Höhe per Überweisung an die Fleetbid zu bezahlen. Die Bezahlung muss per Überweisung innerhalb von 3 Werktagen, nach Erhalt des Zuschlages erfolgen. Kaufgegenstände, die innerhalb dieses Zeitraums nicht bezahlt sind, können durch die Fleetbid anderweitig vermarktet werden. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung bedarf. Die Fleetbid ist berechtigt, im Falle von Zahlungsverzug, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, gemäß §247 BGB, zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer, zu verlangen. Kommt der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so kann die Fleetbid dem Käufer eine Nachfrist von 14 Arbeitstagen setzen. Die Fleetbid hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von pauschal 10 % des Kaufpreises zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu verlangen, sofern der Käufer auch innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht bezahlt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Kaufbetrag muss, sofern der Verkäufer nicht die Fleetbid ist, vom Käufer bei Lieferung gegen die gleichzeitige Übergabe des Kaufgegenstands, der Zulassungsbescheinigung und etwaigen anderen Papieren, die zum Kaufgegenstand gehören, bezahlt werden. Der Käufer ist nicht zur Minderung berechtigt
7.3 Die Gebühren
7.3.1 Die Parteien „Käufer und Verkäufer“ tragen jeweils Auktionsgebühren, deren Höhe sich nach der jeweils aktuellen Preisliste richtet. Bei Verkäufen ins Ausland, berechnet die Fleetbid eine Exportgebühr in Höhe von € 199,– zzgl. MwSt., die der Käufer zu entrichten hat. Die Gebühren sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Sie können durch Überweisung beglichen werden. Die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer, ist im Rechnungsbetrag enthalten und ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt per Post/E-Mail.
8 Die Haftungsbeschränkung & Freistellung
8.1 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
8.1.1 Die Fleetbid haftet in jedem Fall auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fleetbid nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Fleetbid jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Sollte die Fleetbid einen Mangel arglistig verschweigen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, gelten die sich aus dieser Ziffer ergeben Haftungsbeschränkungen nicht.
8.2 Die Freistellung
8.2.1 Der Vertragspartner der Plattform stellt die Fleetbid von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Benutzer oder sonstige Dritte gegenüber der Fleetbid wegen Verletzung ihrer Rechte, durch von dem Benutzer der Website eingestellten Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Website der Fleetbid geltend machen. Der Benutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Rechtsanwaltskosten der Fleetbid.
9 Datenschutz, Datenschutzerklärung
9.1 Der Datenschutz
9.1.1 Kommt es auf der Internetplattform zu einem Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien, teilt die Fleetbid diesen, die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit. Die entsprechende Vertragspartei willigt ein, dass ihre Daten (Lieferanschrift, Bankverbindung) nach Ablauf der Angebotsdauer von der Fleetbid an den jeweiligen Vertragspartner, anlässlich der Vertragsabwicklung übermittelt werden. Für Bieter gilt dies nur, wenn er das höchste Gebot abgegeben hat oder aufgrund sonstiger Vereinbarungen, Vertragspartner geworden ist. Das Betreiben von Werbung „jeglicher Art“ mit den erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail Adressen, ist allen Vertragsparteien strikt untersagt. Des Weiteren willigen die Vertragsparteien ein, dass ihre personenbezogenen Daten, die von ihnen im Rahmen des Registrierungsverfahrens, bei der Anbahnung und Abwicklung eines Vertragsabschlusses oder sonst wie auf der Internetplattform der Fleetbid erhoben und/oder eingegeben werden, auf den Servern der Fleetbid gespeichert werden. Die Fleetbid wird diese Daten ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses obliegenden Rechte und Pflichten verarbeiten und nutzen. Die Server der Fleetbid befinden sich dabei im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und unterliegen somit europäischen Datenschutzstandards gemäß Datenschutzrichtlinie 95/46/EG. Nimmt der Benutzer an einer Auktion außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes teil, so erklärt er sich mit der Übermittlung seiner Daten in das betreffende Land einverstanden. Ob es sich dabei um ein so genanntes unsicheres Drittland in Bezug auf die dort geltenden Datenschutzbestimmungen handelt, unterliegt der Einschätzung der EU Kommission. Die Fleetbid ist berechtigt, personenbezogene Daten zur Wahrung überwiegender Interessen an der Aufklärung eines Missbrauches der Internetplattform und zur Rechtsverfolgung über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus zu verarbeiten, zu nutzen und an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Die Datenschutzerklärung der Fleetbid ist gesondert aufgeführt. Diese können Sie der Homepage entnehmen. www.fleetbid.de
10 Sonstiges
10.1 Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche, München. Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so entbindet dies den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung der gekauften Kaufgegenstände und der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen. Auch wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte so ein Fall eintreten, werden die Vertragsparteien an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Rechte des Käufers aus dem geschlossenen Kaufvertrag sind nicht abtretbar.